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Ein Pingpong

Eine neue MELDUNG IM ODENWÄLDER ECHO VOM 24.05.2008:

„Verständnis für Sorgen ja, Abkehr nein
Umgehung Erbach: Landrat erläutert dem ECHO seine Haltung – Offenlegung der inhaltlichen Positionen

Erbach. Für Landrat Horst Schnur hat die von der Bürgerinitiative gegen die Westumgehung Erbachs angestoßene Auseinandersetzung mit dem Odenwaldkreis eine unangemessene Schärfe erreicht, der er im Dialog mit der Gruppe entgegenwirken will. Auf die Vorbereitung eines entsprechenden Treffens hat der Chef der Kreisverwaltung gestern ebenso hingewiesen wie auf sein Verständnis für die Vorbehalte gegen das Großprojekt. Um daraus `aus dem Stand´ ein grundsätzliches Veto abzuleiten und damit `einen Zick-Zack-Kurs einzuschlagen´, reichten diese Zweifel aber nicht aus.
Geäußert hat sich der Landrat in einem Gespräch mit dem ECHO, an dem mehrere Führungskräfte der Kreisverwaltung beteiligt waren. Ihr Mitwirken diente über die Darlegung des landratsamtlichen Verwaltungshandelns hinaus der erstmaligen Offenlegung dessen konkreter Inhalte. Demnach enthalten auch die Stellungnahmen des Kreises innerhalb des Planfeststellungsverfahrens einige kritische Anmerkungen.

Wie der Leiter der Verkehrsabteilung, Volker Weyrauch, erklärte, erwartet seine Stelle unter anderem eine Prüfung von Alternativen beim Umbau der Auffahrt der potenziellen Umgehungsstraße zur klassischen B 45 in Lauerbach und zur innerörtlichen Entlastungsstrecke Carl-Benz-Straße/Relystraße nahe der Stadtgrenze zwischen Erbach und Michelstadt. In beiden Fällen hält das Odenwälder Landratsamt den Bau von Kreiseln für dringend geboten.

Nicht zufrieden ist die Verkehrsbehörde darüber hinaus mit der vorgesehenen Auslegung des Stockheimer Knotens als nördlichem Ansatzpunkt der Umfahrung, der Berücksichtigung der Belange des Firmenanwesens der Rheinischen Kunststoffwerke (früher Polydress) und der Abtrennung der Werner-von-Siemens-Straße. Zudem fordert der Odenwaldkreis eine aufgelockerte und transparente Gestaltung der Lärmschutzwände, derer es im Verlauf der Trasse zwingend bedarf.



Während der Kreis damit im Wesentlichen die Einwände der Stadt Erbach teilt, geht er einen anderen bedeutenden Schritt der Kommune nicht mit: Die Verlängerung des Tunnels zur Unterquerung des Bereichs Sophien- und Hochstraße sowie Alfred-Kehrer-Straße und somit zur Abschottung des Baugebiets West von den Auswirkungen der Straße bleibt in den Anmerkungen ausdrücklich außen vor.

Wie Kreisbaudirektor Erwin Wagner erklärte, widmet sich das Landratsamt diesem Problem mit dem eindeutig formulierten Drängen auf die Einhaltung aller Emissionsschutz-Parameter. Weitergehende Forderungen fallen nach Einschätzung von Verkehrschef Weyrauch nicht in die Fachzuständigkeit der Kreisbehörden oder erreichen den Status einer grundsätzlichen Neubewertung des Projekts, um die es für die Verwaltung nicht gehen könne: Da eine Tunnelverlängerung bautechnisch schwierig wäre und so eine erheblichen Verteuerung des Projekts erzwänge, `wäre zu erwarten, dass eine neue Kosten-Nutzen-Analyse zum Scheitern der ganzen Maßnahme führen würde´.

Ein solches Aus hält bei allem Verständnis für die Bedenken der Trassen-Anlieger auch Horst Schnur für eine nicht einfach hinzunehmende Konsequenz: „Als Landrat habe ich über die Interessen der Anwohner, ja sogar der beiden Städte hinauszuschauen und dabei etwa an das Wohl des Pendler- und Wirtschaftsverkehrs zwischen dem Süden und Norden des Kreises sowie von den und in die angrenzenden Ballungsräume zu denken“, betonte er.

Hier bedeute eine kurzerhand vollzogene Abkehr von einer nicht von Ungefähr jahrzehntelang verfolgten Linie `einen Einschnitt, der so nicht zu verantworten ist´.“


Verkehrschef Weyrauch scheint die RWA-Richtlinien zu kennen und zeigt als einer der wenigen Kompetenz in Sachen Bewertung. Eindeutig bildet die Raumwirksamkeitsanalyse den Knackpunkt des Verfahrens. Stünde einer Tunnelverlängerung niemand im Wege, stünde die „Ortsumgehung“ vor dem Aus. Für „kleinere“ Nachtragsforderungen in Sachen Volksberuhigung genügte das verbleibende Polster von 26,5 Millionen Euro. Nicht aber für eine fast doppelte Tunnellänge.

In der gekürzten Fassung des ECHO ONLINE erscheint eine Äußerung Schnurs nicht. Ich zitiere: „Schließlich sei das Vorhaben insgesamt erst im vorigen Jahr über die Stellungnahmen von Stadt und Kreis zum Regionalplan Südhessen, der Tunnel in seinen derzeit vogesehenen Abmessungen 2005 per Planungseinvernehmen vom Erbacher Parlament bestätigt worden - `ohne dass es dabei auch nur eine Spur öffentlichen Widerspruchs gab`.“ Es stellt sich die Frage, was der Öffentlichkeit vermittelt wurde!

Ach ja, ... erinnern Sie sich noch an CDU-Rodemichs
Erklärung? „Formal ist die Stadt Erbach in diesem Planfeststellungsverfahren Beteiligter, wie jeder andere Bürger auch, der seine Anregungen, Bedenken oder Einwände gegenüber dem Regierungspräsidium geltend machen kann.“ Schnur sieht das anders: „Wenn dieser (Anm.: der Widerspruch) sich nun artikuliere, könne zudem nicht der Kreis Adressat sein. `Regionaler Hauptmitwirkender ist die Stadt Erbach, ... deren Gremien den Bedarf für die Umgehung zu verantworten haben.´




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