Ein Zehnerpack Lügen
Gerontokratie statt Demokratie dokumentiert sich in der Presseerklärung des senilen Landrates Schnur vom 14.05.2008:
„Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die geplante Ortsumgehung Erbach haben die zuständigen Fachbehörden des Odenwaldkreises in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Belange fristgerecht am 28. April 2008 ihre Stellungnahmen abgegeben. Wie der Pressedienst des Landratsamtes mitteilt, ● LÜGE 1: besteht für die Gebietskörperschaft darüber hinausgehend keine Entscheidungsbefugnis bezüglich der Planungen.
Als Planungsbehörde fungiert das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV), als Durchführungsbehörde für das Planfeststellungsverfahren ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Die Entscheidung über den Planfeststellungsbeschluss - ähnlich einer Baugenehmigung - liegt beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. ● LÜGE 2: Somit werden die Anregungen und Bedenken der zuständigen Fachbehörden beim Odenwaldkreis ähnlich behandelt, wie die Einwendungen der vom Vorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Lediglich die Frist zur Abgabe der Einwendungen für die Träger öffentlicher Belange währte knapp drei Wochen länger bis zum 05. Mai 2008.
Alle Einwendungen und Stellungnahmen gehen nach Sichtung vom Regierungspräsidium zum ASV zur Erwiderung. Dort erfolgt eine Prüfung zur Abhilfe mit Planänderungen und eventueller erneuter Teiloffenlegung oder Begründung der Zurückweisung der Einwendungen.
Anschließend muss das RP Darmstadt alle Einwender - sowohl die Träger öffentlicher Belange, wie die zuständigen Fachbehörden beim Odenwaldkreis, als auch mit die privaten Einwender – zu einem Erörterungstermin einladen. Ziel ist, den Einwendungen abzuhelfen oder deren Rücknahme. In Fällen, in denen dies nicht gelingt, bleibt nur die Zurückweisung.
Im Anschluss daran gehen alle Unterlagen zum Ministerium zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Dort werden zuvor alle Unterlagen einschließlich den noch nicht abgeholfenen Einwendungen eingehend geprüft und abgewogen. Gegen den Beschluss können alle Betroffenen klagen, deren Einwendungen zurückgewiesen wurden.
Die jetzt aufgetretenen Diskussionen sind laut Informationen des Kreispressedienstes nach Ansicht des Odenwälder Landrates Horst Schnur ● LÜGE 3: Teil eines völlig normalen zeitlichen Verwaltungsablaufs, der letztlich seinen Ursprung in den siebziger Jahren findet. Seit dem Ende der Planungen für eine so genannte Odenwald-Autobahn ist und bleibt die B45 in Nord-Süd-Richtung Hauptverkehrsachse des Odenwaldkreises. ● LÜGE 4: Vor allem zur Stärkung der Leistungsfähigkeit des Odenwaldkreises als Wirtschaftsstandort wird eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Erbach – ebenso wie etwa die Ortsumgehung Höchst – von allen Verantwortlichen gefordert. So hat zuletzt hat der Kreistag in seiner Sitzung am 26. September 2006 den Kreisausschuss beauftragt, sich für eine nachhaltige Optimierung der Verkehrsströme im Odenwaldkreis unter Berücksichtigung der Anbindungen in die Ballungsräume im Norden und Süden einzusetzen.
● LÜGE 5: Beide genannten Vorhaben dienen der Stärkung einer überörtlichen Nahverkehrs- und Siedlungsachse Darmstadt/Erbach/Eberbach und stützen die Mittelzentrenfunktion der Städte Erbach und Michelstadt nachhaltig. Insbesondere im Hinblick auf die hinterliegenden Oberzentkommunen sei eine Entlastung der B45 von elementarer Bedeutung für den Erhalt ihrer Leistungsfähigkeit, so der Landrat.
Bereits im Jahr 1987 wurde dementsprechend ein Raumordnungsverfahren abgeschlossen. Im Jahr 1989 folgte eine Umweltverträglichkeitsstudie. Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass die jetzt geplante Trasse die umweltverträglichste Linienführung darstellt. Das entsprechende Verfahren wurde 1992 ● LÜGE 6: nach vorheriger Bürgerbeteiligung vom Bundesminister für Verkehr abgeschlossen und entspricht dem Raumordnungsplan der Planungsregion Südhessen. Im Übrigen war die Ortsumgehung Erbach Gegenstand der Fortschreibung des Regionalplanes, über die der Kreistag in seiner Sitzung am 02. Juli 2007 beraten hat. Einwendungen* hierzu und zur darin enthaltenen Planung für die Umgehungsstraße gab es seinerzeit nicht.
Die Maßnahme ist auch im derzeit gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Stand 2004) in den vordringlichen Bedarf - also mit oberster Priorität - eingestuft, so dass die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung ● LÜGE 7: einen uneingeschränkten Planungsauftrag hat.
Die Planung für den Abschnitt vom südlichen Beginn (Bereich Heag) bis zum Anschluss der innerörtlichen Entlastungsstraße Carl-Benz-Straße/Relystraße (also inklusive Tunnel) war mit der Stadt Erbach im Vorfeld abgestimmt. Die Stadtverordnetenversammlung Erbach hat der Entwurfsfassung bereits im Juli 2005 zugestimmt*.
Für den Odenwaldkreis ergibt sich nach Auffassung von Landrat Schnur auf Grund der Beschlusslage und ● LÜGE 8: in Ermangelung weiter reichender Zuständigkeit nach Einreichung der Stellungnahmen der zuständigen Fachabteilungen in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Belange derzeit kein weiterer Handlungsbedarf. In Anbetracht der sich ergebenden ● LÜGE 9: historischen Chance zur Realisierung der seit Jahrzehnten geforderten Ortsumgehung Erbach empfiehlt Landrat Schnur, die Gunst der Stunde zu nutzen und um eine zukunftsweisende Entscheidung im Sinne der Stärkung und weiteren Entwicklung des Kreises bemüht zu sein. All dies – so Schnur weiter – ● LÜGE 10: unter Beachtung der Bürgerinnen und Bürger, die durch die inzwischen weiter entwickelte Bebauung betroffen sind.“
* Zwei hinterlistige, zusätzliche Lügen, ...
denn bei Vorlage der Planungsunterlagen hätte es wohl doch Widerspruch gegeben. Aber wer wird denn so kleinlich sein?! Schliesslich dürfte sich inzwischen jedem offenbaren, dass selbst die begriffliche Bedeutung LandRAT ausgeartet ist in gerontopsychiatrische Selbstdarstellung.
Im Zusammenhang mit umweltrechtlichen Fragen lebt Schnur ohnehin schlichtweg hinter dem Mond. Es gab ...
• die Novellierung des Bundes-Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) im Jahr 2001,
• die Novellierung / Anpassung des Landes-UVPG im Jahr 2002 sowie
• die Umsetzung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) in nationales Recht Ende Juni 2005.
Horst Schnur - Ein perfiduum Mobile.
„Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die geplante Ortsumgehung Erbach haben die zuständigen Fachbehörden des Odenwaldkreises in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Belange fristgerecht am 28. April 2008 ihre Stellungnahmen abgegeben. Wie der Pressedienst des Landratsamtes mitteilt, ● LÜGE 1: besteht für die Gebietskörperschaft darüber hinausgehend keine Entscheidungsbefugnis bezüglich der Planungen.
Als Planungsbehörde fungiert das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV), als Durchführungsbehörde für das Planfeststellungsverfahren ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Die Entscheidung über den Planfeststellungsbeschluss - ähnlich einer Baugenehmigung - liegt beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. ● LÜGE 2: Somit werden die Anregungen und Bedenken der zuständigen Fachbehörden beim Odenwaldkreis ähnlich behandelt, wie die Einwendungen der vom Vorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Lediglich die Frist zur Abgabe der Einwendungen für die Träger öffentlicher Belange währte knapp drei Wochen länger bis zum 05. Mai 2008.
Alle Einwendungen und Stellungnahmen gehen nach Sichtung vom Regierungspräsidium zum ASV zur Erwiderung. Dort erfolgt eine Prüfung zur Abhilfe mit Planänderungen und eventueller erneuter Teiloffenlegung oder Begründung der Zurückweisung der Einwendungen.
Anschließend muss das RP Darmstadt alle Einwender - sowohl die Träger öffentlicher Belange, wie die zuständigen Fachbehörden beim Odenwaldkreis, als auch mit die privaten Einwender – zu einem Erörterungstermin einladen. Ziel ist, den Einwendungen abzuhelfen oder deren Rücknahme. In Fällen, in denen dies nicht gelingt, bleibt nur die Zurückweisung.
Im Anschluss daran gehen alle Unterlagen zum Ministerium zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Dort werden zuvor alle Unterlagen einschließlich den noch nicht abgeholfenen Einwendungen eingehend geprüft und abgewogen. Gegen den Beschluss können alle Betroffenen klagen, deren Einwendungen zurückgewiesen wurden.
Die jetzt aufgetretenen Diskussionen sind laut Informationen des Kreispressedienstes nach Ansicht des Odenwälder Landrates Horst Schnur ● LÜGE 3: Teil eines völlig normalen zeitlichen Verwaltungsablaufs, der letztlich seinen Ursprung in den siebziger Jahren findet. Seit dem Ende der Planungen für eine so genannte Odenwald-Autobahn ist und bleibt die B45 in Nord-Süd-Richtung Hauptverkehrsachse des Odenwaldkreises. ● LÜGE 4: Vor allem zur Stärkung der Leistungsfähigkeit des Odenwaldkreises als Wirtschaftsstandort wird eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Erbach – ebenso wie etwa die Ortsumgehung Höchst – von allen Verantwortlichen gefordert. So hat zuletzt hat der Kreistag in seiner Sitzung am 26. September 2006 den Kreisausschuss beauftragt, sich für eine nachhaltige Optimierung der Verkehrsströme im Odenwaldkreis unter Berücksichtigung der Anbindungen in die Ballungsräume im Norden und Süden einzusetzen.
● LÜGE 5: Beide genannten Vorhaben dienen der Stärkung einer überörtlichen Nahverkehrs- und Siedlungsachse Darmstadt/Erbach/Eberbach und stützen die Mittelzentrenfunktion der Städte Erbach und Michelstadt nachhaltig. Insbesondere im Hinblick auf die hinterliegenden Oberzentkommunen sei eine Entlastung der B45 von elementarer Bedeutung für den Erhalt ihrer Leistungsfähigkeit, so der Landrat.
Bereits im Jahr 1987 wurde dementsprechend ein Raumordnungsverfahren abgeschlossen. Im Jahr 1989 folgte eine Umweltverträglichkeitsstudie. Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass die jetzt geplante Trasse die umweltverträglichste Linienführung darstellt. Das entsprechende Verfahren wurde 1992 ● LÜGE 6: nach vorheriger Bürgerbeteiligung vom Bundesminister für Verkehr abgeschlossen und entspricht dem Raumordnungsplan der Planungsregion Südhessen. Im Übrigen war die Ortsumgehung Erbach Gegenstand der Fortschreibung des Regionalplanes, über die der Kreistag in seiner Sitzung am 02. Juli 2007 beraten hat. Einwendungen* hierzu und zur darin enthaltenen Planung für die Umgehungsstraße gab es seinerzeit nicht.
Die Maßnahme ist auch im derzeit gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Stand 2004) in den vordringlichen Bedarf - also mit oberster Priorität - eingestuft, so dass die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung ● LÜGE 7: einen uneingeschränkten Planungsauftrag hat.
Die Planung für den Abschnitt vom südlichen Beginn (Bereich Heag) bis zum Anschluss der innerörtlichen Entlastungsstraße Carl-Benz-Straße/Relystraße (also inklusive Tunnel) war mit der Stadt Erbach im Vorfeld abgestimmt. Die Stadtverordnetenversammlung Erbach hat der Entwurfsfassung bereits im Juli 2005 zugestimmt*.
Für den Odenwaldkreis ergibt sich nach Auffassung von Landrat Schnur auf Grund der Beschlusslage und ● LÜGE 8: in Ermangelung weiter reichender Zuständigkeit nach Einreichung der Stellungnahmen der zuständigen Fachabteilungen in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Belange derzeit kein weiterer Handlungsbedarf. In Anbetracht der sich ergebenden ● LÜGE 9: historischen Chance zur Realisierung der seit Jahrzehnten geforderten Ortsumgehung Erbach empfiehlt Landrat Schnur, die Gunst der Stunde zu nutzen und um eine zukunftsweisende Entscheidung im Sinne der Stärkung und weiteren Entwicklung des Kreises bemüht zu sein. All dies – so Schnur weiter – ● LÜGE 10: unter Beachtung der Bürgerinnen und Bürger, die durch die inzwischen weiter entwickelte Bebauung betroffen sind.“
* Zwei hinterlistige, zusätzliche Lügen, ...
denn bei Vorlage der Planungsunterlagen hätte es wohl doch Widerspruch gegeben. Aber wer wird denn so kleinlich sein?! Schliesslich dürfte sich inzwischen jedem offenbaren, dass selbst die begriffliche Bedeutung LandRAT ausgeartet ist in gerontopsychiatrische Selbstdarstellung.
Im Zusammenhang mit umweltrechtlichen Fragen lebt Schnur ohnehin schlichtweg hinter dem Mond. Es gab ...
• die Novellierung des Bundes-Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) im Jahr 2001,
• die Novellierung / Anpassung des Landes-UVPG im Jahr 2002 sowie
• die Umsetzung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) in nationales Recht Ende Juni 2005.
Horst Schnur - Ein perfiduum Mobile.
B45er