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Ein weiterer Fehltritt

Das ODENWÄLDER ECHO VOM 15.05.2008:

„Land hält fest an der Wand
B 45/47: Vierspurigkeit mit Abschottung Michelstadts nun im Planfeststellungsverfahren

MICHELSTADT. Für den geplanten vierstreifigen Ausbau der Bundesstraßen 45 und 47 zwischen Stockheimer Knoten und Potsdamer Platz in Michelstadt hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt jetzt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Wie die Behörde selbst mitteilte, können die Planunterlagen der hessischen Straßenbauverwaltung für den etwa 1,3 Kilometer langen Ausbau ab Dienstag (20.) im Michelstädter Stadthaus öffentlich eingesehen und Einwendungen vorgebracht werden.
Mit diesem Schritt treibt die Landesbehörde den ersten Abschnitt eines im Gesamtumfang vom südlichen bis zum nördlichen Ortseingang reichenden Projekts in die dem Bau unmittelbar vorgeschaltete Verfahrensphase voran, obwohl die Stadt dem Vorhaben vorläufig ihr Einvernehmen verweigert hat (ECHO vom 24. Oktober 2007: `Für die Wand hebt sich keine Hand´ siehe weiter unten). Stadtbaumeister Gerd Beller bestätigte am Mittwoch nochmals: `Die Stadt hat der Planung nicht zugestimmt. Sie hat nun Zeit bis zum 30. Juli für eine weiterführende Stellungnahme.´

Knackpunkt der bisherigen Beratungen in den Gremien und der Gespräche mit Anliegern war eine hohe Lärmschutzwand. Bekanntlich wäre der Bau einer solchen Mauer gesetzlich zwingend notwendig, wenn mit dem Ausbau der Straße auf vier Spuren der Mindestabstand zur Wohnbebauung unterschritten würde. Wie berichtet, wollen zum einen zahlreiche Anlieger keine Wand vor ihr Anwesen gesetzt bekommen; zum anderen drängen viele auch im Sinne des Stadtmarketings darauf, die freie Sicht auf Michelstadt von der Durchgangsstraße aus zu erhalten.

In den aktuellen Plänen aber ist die Lärmschutzwand weiterhin vorgesehen, wie Beller bestätigte. Er erinnerte daran, dass das Thema bisher zwar in den Gremien beraten, aber mangels Konsens keine Entscheidung getroffen wurde. Jetzt ist die Kommune im Zugzwang. Während die Bürger sich bis zum 3. Juli äußern können, haben die Träger öffentlicher Belange zwar rund vier Wochen länger Zeit. Allerdings fällt auch der Ablauf dieser Frist in die Sommerferien. Also steht dem Stadtparlament wohl zuvor noch eine Sondersitzung zum Thema ins Haus.

Im Auftrag des Regierungspräsidium wird die Stadt die Planunterlagen derweil bis Donnerstag, 19. Juni, zur Einsichtnahme auslegen. Anregungen und Einwendungen kann jeder bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf dieses Zeitabschnitts (3. Juli) unmittelbar beim RP Darmstadt oder der Stadt Michelstadt erheben. Sie sollen die persönliche Betroffenheit und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen, heißt es in der Pressemitteilung. Über die Anberaumung eines Erörterungstermins wird das RP nach Auswertung der Stellungnahmen der Fachbehörden und Verbände und eventuell vorliegender Einwendungen entscheiden.“


Bleibt zu hoffen, dass die Erbacher Bürgerinitiative die makabre „Gunst der Stunde“ nutzt, um mit dem immensen Potential an Michelstädter Baugegnern zu fusionieren.


... Darauf erst einmal ein Bier ...



Ruhr, Buschmann und Schnur sitzen im Erbacher Brauhaus auf einen Schluck Bier. Ruhr sinniert: „Was kommt das kommt. Wenn die bei uns ausbauen, habe ich 5 Meter hohe Schallmauern. Die schlucken schon einiges.“ Buschmann kontert: „Angeber! Das ist doch noch gar nichts! Mein 10 Meter tiefer Tunnel schluckt da viel mehr!“ Schnur derweil lächelt vor sich hin und meint: Ich hab zwar nur die Ober. Aber die schluckt alles!

... und nun die Fehlmeldung aus dem ...

ODENWÄLDER ECHO VOM 24.10.2007:

„Für die Wand hebt sich keine Hand
B-45-Ausbau: Stadt verweigert Mitwirken an der Erweiterung der Durchgangsstraße auf vier Streifen

MICHELSTADT. Bei der Anfahrt auf einen vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße 45 zwischen Stockheimer Knoten und Potsdamer Platz tritt Michelstadt auf die Bremse. Die Kommune tut das, indem sie zum Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben vorläufig keine Einvernehmens-Erklärung abgibt. Fehlt das Signal der Stadt, ist eine einfache und rasche Erlangung des Baurechts nicht möglich.
Mit der Linie, die Bürgermeister Reinhold Ruhr am Montagabend im Bauausschuss der Stadtverordnetenversammlung abgesichert bekam, ziehen die kommunalen Gremien die Konsequenz aus der anhaltenden öffentlichen Debatte um die Lärmschutzwand, die mit der Straßenerweiterung verbunden wäre. Wie mehrfach berichtet, schreibt das Gesetz bei Unterschreitung eines Mindestabstands zwischen Wohnbebauung und Bundesstraße ein solches Bauwerk vor. Genau dieses Limit würde bei einer Verbreiterung der B 45 in der geplanten Form durchbrochen.

Gegen die Lärmschutzvorrichtung erheben sich in Michelstadt vor allem von zwei Seiten Proteste: von Anliegern, die keine Wand vor ihren Ausblick gesetzt haben wollen, und von Verfechtern einer freien Sicht auf Michelstadt von der Durchgangsstraße. Nach ihrer Argumentation würde die Abgrenzung von Teilen der Siedlung Imageschäden für Tourismus und Geschäftsleben nach sich ziehen.

Wie Bürgermeister Ruhr im Bauausschuss verdeutlichte, hätte er solche Bedenken in einem Abwägungsprozess gegebenenfalls zurückgestellt, wenn sich dies für ein übergeordnetes Ziel als notwendig erwiesen hätte. Gemeint war damit nichts anderes als die geplante Umgehung zur Erbacher Ortsdurchfahrt der B 45, die dem Modell zufolge am Stockheimer Knoten ansetzen und westlich der Kreisstadt bis Lauerbach führen soll.

Neben der weiter zunehmenden Stauanfälligkeit der Strecke auf Michelstädter Gemarkung bildete offenbar die Sorge um das Projekt in der Nachbarstadt das Hauptmotiv für die seitherige Handlungsbereitschaft beim B-45-Ausbau. Einer verbindlichen Aussage aus den Führungszirkeln des Straßenbauwesens zufolge stellt die übergeordnete Politik eine solche gegenseitige Abhängigkeit aber nicht her.

Die Erbacher Westumgehung werde ungeachtet eines Ausbaus des Michelstädter Anschlussstücks vorangetrieben, wurde Bürgermeister Ruhr zugesichert.

Vor diesem Hintergrund erkennt der nun keine Notwendigkeit mehr, das kommunale Ja zur Straßenerweiterung und damit zur ungeliebten Lärmschutzwand gegen den lauten Widerspruch aus der Bürgerschaft und Teilen der politischen Repräsentanz durchzusetzen.

Unabhängig davon artikulierten sich diese Bedenken auch in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses wieder. Vor allem Hans Jürgen Zinn (Grüne) unterstrich seine Zweifel an Bedarf wie Sinn der Maßnahme und warnte vor deren Folgen; Unbehagen ist aber auch aus den Reihen von CDU und SPD bekannt geworden, die beide bereits mit Alternativvorschlägen zu einer vierstreifigen Bundesstraße 45 aufgewartet hatten. “




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