Ein Stern am Horizont
Die Regionalversammlung Südhessen hat am 2. Februar 2007 die Anhörung und die Einleitung der Offenlegung des Entwurfs des neuen Regionalplans Südhessen und des Vorentwurfs des Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main (RegFNP) beschlossen. Darin heißt es:
„Planungen ohne FFH-Verträglichkeitsprüfung
Die Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben, die abschließend abgewogen sind. Der Regionalplan stellt daher keine Ziele dar, deren Verträglichkeit mit NATURA 2000 Gebieten nicht abschließend geklärt ist. Planungen, für die in der FFH-Prognose erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000 Gebieten nicht ausgeschlossen werden konnten sind daher mit der Fußnote `Für dieses Vorhaben wurden im Zuge der Umweltprüfung des Regionalplans/RegFNP Konflikte mit Natura 2000-Gebieten erkennbar. Eine abschließende Abwägung und Festlegung als Ziel der Regionalplanung ist erst nach vertiefenden Prüfungen möglich´ in den Textentwurf des Planes aufgenommen worden. Außerhalb des Ballungsraumes sind diese Planungen mit einem * in der Karte des Planentwurfes versehen worden. Die Zulässigkeit der Planung muss zur zweiten Offenlegung nachgewiesen sein, damit die Festlegung als Ziel im RPS erfolgen kann.“
Also vergrößerte ich immens die Originalkarte, Teil 3 des Regionalplanes und fand den Stern tatsächlich:

Es ist denkbar, dass dieser kleine Fünfzack letztlich der ausschlaggebende Faktor zur Verhinderung der „Ortsumgehung“ sein wird! Denn mit einer beabsichtigten „Verlegung“ des Roßbächleins ist es nicht getan und das wissen unsere Kreisel-Planer. Nur vergaßen sie auch hier, den Bauausschuss davon in Kenntnis zu setzen.
„Planungen ohne FFH-Verträglichkeitsprüfung
Die Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben, die abschließend abgewogen sind. Der Regionalplan stellt daher keine Ziele dar, deren Verträglichkeit mit NATURA 2000 Gebieten nicht abschließend geklärt ist. Planungen, für die in der FFH-Prognose erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000 Gebieten nicht ausgeschlossen werden konnten sind daher mit der Fußnote `Für dieses Vorhaben wurden im Zuge der Umweltprüfung des Regionalplans/RegFNP Konflikte mit Natura 2000-Gebieten erkennbar. Eine abschließende Abwägung und Festlegung als Ziel der Regionalplanung ist erst nach vertiefenden Prüfungen möglich´ in den Textentwurf des Planes aufgenommen worden. Außerhalb des Ballungsraumes sind diese Planungen mit einem * in der Karte des Planentwurfes versehen worden. Die Zulässigkeit der Planung muss zur zweiten Offenlegung nachgewiesen sein, damit die Festlegung als Ziel im RPS erfolgen kann.“
Also vergrößerte ich immens die Originalkarte, Teil 3 des Regionalplanes und fand den Stern tatsächlich:

Es ist denkbar, dass dieser kleine Fünfzack letztlich der ausschlaggebende Faktor zur Verhinderung der „Ortsumgehung“ sein wird! Denn mit einer beabsichtigten „Verlegung“ des Roßbächleins ist es nicht getan und das wissen unsere Kreisel-Planer. Nur vergaßen sie auch hier, den Bauausschuss davon in Kenntnis zu setzen.
B45er