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Ein intensives Nachdenken

Aus den Forderungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau an den Entwurf des Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2007:

„Wir sind überzeugt, dass die Menschen den Auftrag haben, Gottes Schöpfung zu erhalten und weiter zu entwickeln. Die Regionalplanung wird deshalb auch daran gemessen, ob sie die natürlichen Ressourcen für Pflanzen, Tiere und Menschen nachhaltig sichern will und nicht kurzfristige ökonomische Interessen voranstellt, die die Vielfalt und Reichhaltigkeit des Lebens in unserer Region beeinträchtigen oder gar zerstören.

Das Hessische Statistische Landesamt errechnet für 2020 statt der projizierten Zahl von 3.856.805 lediglich eine Bevölkerung von 3.708.875 Personen in Südhessen. Dieses bedeutet statt eines Bevölkerungswachstums einen Bevölkerungsrückgang gegenüber 2002 von 52.874 Personen.

Die Sicherung oder Wiederherstellung von Kalt- und Frischluftschneisen und der Ausbau von Naherholungsgebieten kann nur gelingen, wenn Verkehrs- und Siedlungsplanung entsprechend begrenzt werden, die Gebiete durch Fuß- und Fahrradwege gut erschlossen sind und der motorisierte Individualverkehr in diesen Gebieten erheblich reduziert wird.

Ziel sollte die Entkopplung von Flächenverbrauch und Wirtschaftswachstum sein. Der Schwerpunkt sollte beim vorsorgenden Bodenschutz liegen, der ein wichtiges politisches Querschnittsthema darstellt. Bisher setzen sich bei konkurrierenden Raumnutzungsansprüchen und Neuausweisungen von Bau- und Infrastrukturflächen stets die kurz- bis mittelfristigen ökonomischen Interessen durch zu Lasten des Schutzes des Naturkörpers Boden. Dafür sind u. a. ein deutlicher Bewusstseinswandel bei den Entscheidungsträgern sowie eine Neuorientierung der Siedlungs- und Verkehrspolitik notwendig. Auch die vielfältigen Funktionen von intakten Böden für den Wasserhaushalt sowie für den Klimaschutz werden unterbewertet. Hier ist aus Gründen der Nachhaltigkeit ein deutliches Umdenken erforderlich.

Die Gebietskörperschaften sollten anhand von empirischen Daten über ihre Bevölkerungsentwicklung die jeweiligen Bedarfsbegründungen konkret und verbindlich nachweisen müssen. Denn nach wie vor sehen viele Kommunen, denen ein Schrumpfungsprozess prognostiziert wird, in der Gebietsneuausweisung eine scheinbar simple Maßnahme zum Stopp des Trends des Bevölkerungsrückgangs. Dabei wird häufig die Wiederbelebung der Ortskerne sträflich vernachlässigt.

Das Papier formuliert die Zielvorstellung der Reduzierung von CO2-Immissionen und der Feinstaubbelastung. Vor dem Hintergrund des beschriebenen Grundkonflikts muss jedoch besonders beachtet werden, dass jegliche Verkehrsplanung der Reduzierung der Lärm- und Schadstoffbelastung in der Region dienen sollte.

Aus umweltethischen Grundsätzen teilen wir die Vorrangigkeit der Investitionen im Öffentlichen Personennahverkehr gegenüber dem motorisierten Individualverkehr. Da jedoch im regionalen Flächennutzungsplan zugleich in großem Ausmaß Straßenbauprojekte vorgesehen sind, ist aus kirchlicher Sicht auf der Umsetzungsebene der absolute Vorrang des ÖPNV nicht klar erkennbar.

Bei der Beseitigung von Straßenengpässen ist grundsätzlich zu überlegen, ob dieser Ausbau nicht ein weiteres Wachstum von motorisiertem Individualverkehr nach sich zieht. Begründet wird der Ausbau durch eine zunehmende Mobilität, die unhinterfragt bleibt.

Insgesamt ist aus unserer Sicht von den Grundzügen her eine nachhaltige und umweltschonende Verkehrspolitik angedacht, die allerdings durch vielerlei Einzelmaßnahmen verwässert bzw. konterkariert werden. Bei einer möglichen Umsetzung des regionalern Flächennutzungsplanes wird es daher wichtig sein, dass die jeweils Beteiligten auch bei den einzelnen Baumaßnahmen sich verstärkt von dem Ziel einer Minimierung des motorisierten Individualverkehrs leiten lassen.“




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