Ein besessenes Vergessen

Wer die eingangs aufgeführte Planungskarte etwas genauer studiert hat, wird in der südlichen Trassenführung das FFH-Gebiet erwähnt sehen. Auch ich musste mich erst mit der Materie auseinandersetzen, um notwendiges Hintergrundwissen weiter vermitteln zu können.
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union, die 1992 beschlossen wurde. Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention; eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.
Die korrekte deutsche Bezeichnung der FFH-Richtlinie lautet Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Es wird in Deutschland jedoch fast ausschließlich die Bezeichnung FFH-Richtlinie benutzt, die sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet.
Im FFH-Gebiet 6319-303 Oberlauf und Nebenbäche der Mümling (hinter dem Roßbächlein) existiert solch ein in der Naturschutz-Richtlinie aufgeführtes Gebiet …



… mit der Priorität „A / sehr hoch“ bezüglich des Naturraums des Bachneunauges, ein fischähnlicher, stammesgeschichtlich sehr primitiver Vertreter der Wirbeltiere (Vertebrata).

Seit 500 Millionen Jahren hat sich dieses lebende Fossil kaum verändert und steht heute auf der Roten Liste. Das Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 4. Dezember 2006 erklärt dazu in § 38, Abs. 4: „Befinden sich in dem vom Projekt betroffenen Gebiet prioritäre Lebensräume oder prioritäre Arten, können als zwingende Gründe (Anm.: zur Bebauung) des überwiegenden öffentlichen Interesses nur solche im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder den maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt geltend gemacht werden.“

Kein(e) einzige(r) planbesessene(r) Stadtverodnete(r) erwähnte das Verbot zur Bebauung dieses Gebietes zum Zwecke einer „Ortsumgehung“. Kein(e) einzige(r) planDETAILbesessene(r) Stadtverodnete(r) beschäftigte sich mit den wahren Details.

Deshalb sei mir noch der Hinweis auf § 57 erlaubt: „(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein einstweilig sichergestelltes oder ausgewiesenes Naturdenkmal oder Naturschutzgebiet nachhaltig oder wesentlich beschädigt. ... (4) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 und 2 sowie Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 3 Nr. 1, 2, 3, 4, 7 und 9 bis 11 können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.“




Horst (anonym)

Das gibt eine schöne Summe. 31 Stadtverordnete gibt es in Erbach. Ziehen wir mal die 3 von der grünen Fraktion und je eine Stiimme aus FDP, SPD und CDU ab, bleiben also noch 25!
Rechnen wir doch mal 25 x 100.000 Euro = 2.500.000 Euro. Das würde der leeren Stadtkasse Erbachs gut tun!
Vielleicht machen die das nur deshalb?
Es grüßt der Horst

B45er

Ich glaube, Strafgelder fließen in den Staatshaushalt, Horst. 250 Meter Gratistunnel allerdings wären dadurch garantiert.
Horst (anonym)

Strafgelder

Hallo B45er,
mit ist schon klar, dass die Stadtkasse hiervon nicht proitieren würde. War nur so eine lustige Idee.
Ich kann mir auch schon die Ausreden deken, die unsere Damen und Herren StVo vorbringen würden. Da gibt es ja schöne Vorbilder ("Blackout" oder "nur für die Partei getan" oder "was kümmert mich mein Geschwätz von gestern", usw.)
Jedenfalls hat sich die Mehrheit nicht über die Folgen einer möglichen "Umgehungsstraße" beschäftigt. Sehr schade eigentlich.
So noch ein Gruß vom Horst

B45er

Meines Erachtens geht es nicht einmal um die Folgen, sondern um die tatsächlichen, nachvollziehbaren Gegebenheiten einer solchen Baumaßnahme, welche hätten durch Studium der Unterlagen erkannt und hinterfragt werden müssen. Hier mache ich den Stadtverordneten den Hauptvorwurf. Ich glaube, wenn ein SPD-Feuerwehrmann sich der Stimme enthält bezüglich einer massiven Tunnelverlängerung (zum Wohle aller Anwohner), nur, weil dieser rein planungstechnisch noch keine zweite Feuerwehrzufahrt vorsehen kann, sind wir am Höhepunkt kleinkarierten Denkens angekommen. So vieles wurde in den Erörterungen nicht berücksichtigt, dass die verständliche Wut eigentlich noch viel härter hätte ausfallen müssen. Dennoch hoffe ich, dass die Stadtverordneten ein Bild erhalten auf dieser Seite. Ein wahres Bild.
uffm Buckl (anonym)

Ich bin mir nicht sicher ob die Stadtverordneten diese Thematik in ihrem Aufgabenbereich gesehen haben. Dafür gibt im Odenwald eigene "Spezialisten". Nur sind die als Untere Naturschutzbehörde beim Kreis unter dem Regenten Schnur angesiedelt und hätten hierzu Stellung beziehen müssen. Angeblich haben sie aber keine Bedenken zur Baumaßnahme und zum Trassenverlauf durch die Streuobstwiesen und das FFH-Gebiet geäußert. Entweder war das politisch motiviert oder die haben absolut keine Ahnung und FFH ist halt der Radiosender. Wahrscheinlich ist wohl ne Mischung aus beidem. Wie die Stadt Erbach hat ja auch der Kreis eine Stellungnahme abgegeben. Da steht das sicherlich auch net drinne. Und wenn das der Kreistag beschlossen hat, dann vergrößert sich die Zahl derer, die 100 k€ abdrücken könnten ganz gewaltig.

B45er

Schnurzpiepegal sozusagen? Hauptsache „Klar Schiff“, ohne nach dem Kielwasser zu fragen?
Horst (anonym)

Tja, sauber. Aber ich denke die haben alle entsprechende Ausflüchte. Da wird kein einziger auch nur einen müden Euro zahlen. Man könnte die schönen Strafgelder auch benutzen um die massiv geschädigten Anwohner (Enteignung u. Wertminderungen) zu entschädigen.
Aber auch das wird nicht passieren.

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