Eine Blaupause

Nicht Wissen verhindert Denken, sondern Nichtwissen. Ihr B45er ist nun so einer, der immer alles wissen will. Schon früher war das unerträglich. Warum ist die Erde rund oder die Frage an Mama, ob es ihr gut gehe, wenn sie im Schlafzimmer solch verzerrte Laute neben Papa von sich gibt. Das hat sich bis heute nicht geändert. Also dieser Wissensdurst. Aus gegebenem Anlass machte ich mich schlau zu den unterschiedlichen Aussagen des Bürgermeisters sowie der Stadtverordneten zur Wertigkeit derer Stellungnahmen.

Gleich gehts weiter, kurze Werbeunterbrechung ...



... und da bin ich schon wieder!

Die Verwaltungsaufsichtsbehörde und auch der ASV Bensheim erklärten dazu übereinstimmend folgendes:
Der Bau der „Ortsumgehung“ B45 ist eine Festlegung nach dem Bundesfernstraßengesetz. Betroffene Bürger wie auch die Stadt haben die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Bau vorzubringen (wobei der Stadt eine größere Gewichtung zugeordnet wird). Zwar sei es gang und gäbe, einer totalen Ablehnung der Gemeinden im Gesamtentscheid zu folgen, rechtlich allerdings vermag eine Stadt (im Einzelfall) den Bau nicht zu verhindern, da hier eine Entscheidungsbefugnis (Bund vor Stadt) überschritten würde.
Einwendungen und damit meist Forderungen zu Änderungen in den Planungsunterlagen werden seitens des Regierungspräsidiums vor allem auch auf ihre Wirtschaftlichkeit hin geprüft. Bei gravierendem Mehrkostenaufwand werden Landes- und Bundesregierung in das Planfeststellungsverfahren einbezogen. Unter Berücksichtigung der ermittelten Wichtigkeit der Baumaßnahme müssen Änderungen jedoch keineswegs zwingend erfolgen, ganz im Gegenteil kann der Bau auch nach den ursprünglichen Plänen realisiert werden, wenn hier den Anforderungen des Bundesfernstraßengesetzes Rechnung getragen wird.

Kennen Sie das
Bundesfernstraßengesetz? Ich muss zu meiner Schande gestehen, ich kannte es nicht. Es geht über Leichen. Nicht nur über im Garten vergrabene. Hier zwei Auszüge …

„§ 8a Straßenanlieger
(7) Wird durch den Bau oder die Änderung einer Bundesfernstraße der Zutritt von Licht oder Luft zu einem Grundstück auf Dauer entzogen oder erheblich beeinträchtigt, so hat der Träger der Straßenbaulast für dadurch entstehende Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu gewähren.

§ 18f Vorzeitige Besitzeinweisung
(1) Ist der sofortige Beginn von Bauarbeiten geboten und weigert sich der Eigentümer oder Besitzer, den Besitz eines für die Straßenbaumaßnahme benötigten Grundstücks durch Vereinbarung unter Vorbehalt aller Entschädigungsansprüche zu überlassen, so hat die Enteignungsbehörde den Träger der Straßenbaulast auf Antrag nach Feststellung des Plans oder Erteilung der Plangenehmigung in den Besitz einzuweisen. …“


Nun, falls Sie nicht folgen können, hier kommt der Spielfaktor à la „Wetten daß?“! Wer Licht oder Luft auf Dauer entzogen bekommt, dem zahlt Vater Staat richtig Kohle. Mein Tipp: Einfach mal im Alexanderbad abtauchen und Luft anhalten üben! Am Anfang ist das schwer, aber schnell können bei richtiger Motivation 42 Sekunden daraus werden. 42 Minuten. 42 Stunden, Jahre. 42 … öhm … (Jahr-)Millionen. Sollten Sie zu den Weicheiern gehören und nach 4,2 Minuten abknicken, gibt es Hinterbliebene. Die wiederum bekommen dann Besuch von zwei Männern in Grün, nein, Hessen macht blau und die wiederum winken die Schaufelbagger und Kräne in den Garten.

Einfach schon mal Pausen-Kaffee kochen für die Männer vom Bau! Eine B(l)aupause sozusagen.




J. Fischer (anonym)

Die Nachricht aus Bensheim dürfte einigen Taktierern gar nicht gefallen!

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Sind auch Sie gegen den Bau der geplanten "Ortsumgehung"?





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